"Nur schlechter Rat ist teuer"

Ein Auszug aus meinen Projekten

  1. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Übertragung eines Mietshauses gegen Nießbrauch (unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge und zivilrechtlicher Pflichtteilsanrechnungen)
  2. Unentgeltliche und steuerfreie Übertragung von Familienwohnheimen zu Lebzeiten
  3. Übertragung von vermieteten Wohnobjekten gegen Versorgungsleistungen
  4. Gründung einer Stifung mit umfangreichem Grundvermögen (u.a. "Enterbung" von Erben "IV. Ordung")
Dipl.-Kfm.
STEFAN GRUBE
Steuerberater


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